Ein Vertrag zwischen Erzherzog Ferdinand von Österreich und Bischof Marquard von Augsburg am 26. Juli 1581 regelte die hohe Obrigkeit in und um Hohenfreyberg. Danach wurde dem jeweiligen Inhaber der Pfandherrschaft Hohenfreyberg vom Hochstift Augsburg das Recht zugestanden, alle innerhalb eines ausgemarkten Bezirks vorfallenden Verbrechen - auch todeswürdige - aburteilen zu dürfen.
Gleichzeitig verpflichtete sich das Hochstift, dass straffällige Personen durch das Gebiet des Hochstifts ungehindert an ein hohenfreybergisches Halsgericht überstellt werden dürfen.
Umfang des hohenfreybergischen Gerichtsbezirks
Der Vertrag trat erst nach Aufrichtung der Grenzsteine am 26. Juli 1582 in Kraft.
- Die sogenannten Malefizsteine tragen deshalb auf der einen Seite
die Jahreszahl "1582".
- Auf der der Burg Hohenfreyberg zugekehrten Seite sind die Initialen
"ER" [Erzfürstliches Reich] eingemeiselt mit einem waagrecht
dreigeteilten Wappenschild für Österreich.
- Auf der anderen Seite befinden sich über einem senkrecht geteilten
Wappenschild die Initialen "SA" [Stift Augsburg].
- Auf der vierten Seite ist jeder Grenzstein mit einer laufenden Nummer
versehen.
Von den elf Steinen sind noch zehn vorhanden. Nur der Stein mit der Nummer 1, der auf dem Sattel zwischen den beiden Burgen stand, ist verloren gegangen.
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